Anschlagen von Lasten und Anschlagmittel

Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, die die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführt. Wenn es zu Unfällen kommt, dann oft beim Anschlagen (Anbinden) von Lasten. Betriebe müssen ihre Mitarbeitenden deshalb entsprechend ausbilden.

Das Anschlagen von Lasten an Kranen darf in der Schweiz nur Personen übertragen werden, die dafür entsprechend ausgebildet sind. 

 

Die Suva wird das Einhalten der Ausbildungspflicht ab 1. April 2023 überprüfen.